· Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten: Am 2. September wird beim BFH verhandelt
| Am 2. September um 14.00 Uhr findet beim BFH eine für die Steuerzahler höchst interessante mündliche Verhandlung statt: Es geht um die Frage, ob der Ansatz einer zumutbaren (Eigen-)Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ( § 33 EStG ) verfassungswidrig ist. |
Hintergrund | Beim BFH sind unter dem Az. VI R 32/13 und VI R 33/13 zwei Revisionsverfahren anhängig, ob der Ansatz einer zumutbaren (Eigen-)Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten verfassungswidrig ist. WISO hatte das Thema seinerzeit durch ein Interview mit dem Beschwerdeführer im anhängigen Verfahren mit dem Az. VI R 32/13 öffentlich bekannt gemacht und eine Flut an Einsprüchen hervorgerufen. Die Finanzverwaltung hatte darauf insoweit reagiert als Steuerbescheide hinsichtlich dieser Frage vorläufig ergehen (BMF, Schreiben vom 29.8.2013, Az. IV A 3 - S 0338/07/10010; Abruf-Nr. 133002).
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