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  • 03.05.2022 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Zumutbare Belastung: Erneut Verfassungsbeschwerde anhängig

    | Jahrelang war strittig, ob der Ansatz einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung verfassungswidrig ist. Nachdem der BFH dies zuletzt verneint hatte, hatte das BMF im März 2022 nachgezogen und veranlasst, dass entsprechende Vorläufigkeitsvermerke auf Steuerbescheiden entfernt werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend. Gegen den Beschluss des BFH ist nämlich Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. |