08.02.2019 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen
Beim BFH: Aufwendungen für glutenfreie Diät abzugsfähig?
| Ist bei Ihnen Zöliakie diagnostiziert worden, und müssen Sie sich deshalb lebenslang glutenfrei ernähren, können Sie entsprechende Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ausgaben für Zöliakie fallen nämlich unter das generelle „Abzugsverbot für Diätverpflegung“ des § 33 Abs. 2 S. 3 EStG. So sieht es zumindest das FG Köln. Aufgeben sollten Sie deshalb nicht. Der Steuerzahler hat Revision beim BFH eingelegt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig