Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.05.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Strafverteidigung der Kinder: Können Eltern die Kosten abziehen?

    | Nach Einfügung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG können Eltern die Kosten der Strafverteidigung ihrer Kinder generell nicht mehr als außergewöhnliche Prozesskosten absetzen. Zu diesem Ergebnis ist das FG Hessen gekommen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |