· Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige steuermindernd geltend machen
| Unterstützen Sie einen Verwandten im Ausland finanziell, reicht es für den Abzug dieser Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nicht aus, dass der Verwandte arbeitslos ist (eine Ausnahme gilt für Ehegatten). Welche Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein müssen, damit die Unterhaltsleistungen steuermindernd berücksichtigt werden, erläutert die OFD Münster in einer sogenannten Kurzifomation Einkommemsteuer. |
Die Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 002/2007, zuletzt aktualisiert am 22. Dezember 2011, erhalten Sie mit einem Klick auf die Abruf-Nr. 121211.
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