· Fachbeitrag · Auswärtstätigkeit
BFH-Urteile zur regelmäßigen Arbeitsstätte eröffnen neue Chancen zum Steuern sparen
| Die Serie steuerzahlerfreundlicher Urteile des BFH reißt nicht ab. Zu nennen sind hier vor allem die drei neuen Urteile zur Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte, die Arbeitnehmern neue Chancen zum Steuern sparen eröffnen. Denn der BFH hat klargestellt: Ein Arbeitnehmer kann nur eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte haben, aber auch gar keine. |
Diese Urteile hat der Bundesfinanzhof gefällt
Bisher hatte ein Arbeitnehmer, der in mehreren Filialen seines Arbeitgebers eingesetzt war, verschiedene regelmäßige Arbeitsstätten. Diesen Grundsatz hat der BFH gekippt. Nun gilt Folgendes:
- Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Der ortsgebundene Mittelpunkt kann nur an einem Ort liegen. Das ist der Ort, an dem die maßgeblichen Arbeiten verrichtet werden (BFH, Urteil vom 9.6.2011, Az: VI R 55/10; Abruf-Nr. 112903).
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