03.03.2021 · Nachricht · Betriebsausgaben
Kein pauschaler Abzug bei Einkünften aus Beiratstätigkeit
| Bei Einkünften aus der Beiratstätigkeit für eine Bank kann die Betriebsausgabenpauschale nach H 18.2 EStH 2017 nicht in Anspruch genommen werden. Diese Auffassung vertritt das FG Düsseldorf. |
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