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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Pensionär oder Rentner mit Zusatzeinkünften: So maximieren Sie die Betriebsausgabenpauschale

    | Ist ein Steuerzahler selbstständig schriftstellerisch tätig, kann er von seinen Betriebseinnahmen entweder die tatsächlichen Betriebsausgaben oder die Betriebsausgabenpauschale abziehen. Weist er dem Finanzamt nach, dass er diese Tätigkeit hauptberuflich ausübt, winkt im Gegensatz zur nebenberuflichen Tätigkeit eine viermal so hohe Betriebsausgabenpauschale. Davon profitieren vor allem Rentner und Pensionäre. |

     

    Frage: Ich beziehe eine Beamtenpension und verfasse als freiberuflicher Schriftsteller Fachbeiträge. Meine Betriebseinnahmen betragen 15.000 Euro im Jahr. Betriebsausgaben habe ich nicht aufgezeichnet. In meiner Steuererklärung habe ich deshalb pauschal 25 Prozent Betriebsausgaben (= 3.750 Euro) angesetzt. Das Finanzamt hat nur 614 Euro als Betriebsausgaben anerkannt. Ist das korrekt? Kann ich eine höhere Pauschale durchsetzen?

     

    Antwort: Das Finanzamt unterstellt hier, dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. In dem Fall greift H 18.2. EStH. Er regelt, dass es für Einnahmen aus wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer sowie aus Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeiten eine Betriebsausgabenpauschale von 25 Prozent der Einnahmen gibt. Diese Pauschale ist aber auf 614 Euro im Jahr gedeckelt.