23.06.2016 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Werbegeschenk: Abzug setzt richtige Verbuchung voraus
| Unternehmer, die Kunden und Geschäftspartnern einen hochwertigen Kalender mit Firmenlogo schenken, dürfen diese Kosten nicht als „Werbeaufwendungen“ buchen. Es droht der Verlust des Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzugs. Das lehrt eine Entscheidung des FG Baden-Württemberg. |
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