· Fachbeitrag · Dienstwagen
Geldwerter Vorteil für Privatnutzung des Dienstwagens: BFH verschärft Rechtsprechung
| Der BFH hat seine langjährige Rechtsprechung zur Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Arbeitnehmern aufgegeben, die einen Dienstwagen haben, den sie auch für Privatfahrten nutzen dürfen. Nach der neuen BFH-Auffassung kann ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil selbst dann vorliegen, wenn der Dienstwagen gar nicht privat genutzt wird. |
Die neuen Besteuerungsgrundsätze im Überblick
Die neuen Regeln sind in vier Grundsatzurteilen enthalten. Für die Frage, wann ein Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil für die Privatnutzung eines Dienstwagens versteuern muss, gilt jetzt Folgendes (BFH, Urteile vom 21.3.2013, Az. VI R 31/10, VI R 46/11, VI R 42/12; Abruf-Nrn. 132163, 132165 und 132164; BFH, Urteil vom 18.4.2013, Az. VI R 23/12; Abruf-Nr. 132162):
- Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil fällt an, wenn der Arbeitnehmer einen Dienstwagen privat nutzen darf.
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