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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Strom aus steuerfreier PV-Anlage: Auslagen-ersatz beim E-Dienstwagen jetzt steuerfrei

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Lädt ein Arbeitnehmer seinen (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen mit Strom aus dem öffentlichen Stromnetz oder aus seiner PV-Anlage, kann der Arbeitgeber ihm dafür steuer- und beitragsfreien Auslagenersatz zahlen. Mit dem neuen § 3 Nr. 72 EStG ist die Entnahme von Strom aus der eigenen PV-Anlage steuerfrei gestellt worden. Der Arbeitnehmer wird durch die Entnahme für den Dienstwagen steuerlich nicht mehr belastet. SSP macht Sie mit den Spielregeln zum Auslagenersatz vertraut und zeigt, welche Verbesserung § 3 Nr. 72 EStG beim Arbeitnehmer bringt. |

    Auslagenersatz für privates Aufladen eines Dienstwagens

    Wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ein (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen und tragen Sie für dieses Fahrzeug Aufwendungen, wie z. B. den Ladestrom, kann Ihr Arbeitgeber diese Stromkosten nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei und nach § 1 Abs. 1 SvEV beitragsfrei erstatten. Das liegt daran, dass Sie durch die Übernahme der Stromkosten Aufwendungen getragen haben, die Ihren Arbeitgeber als Eigentümer des Fahrzeugs betreffen. Es gibt mehrere Erstattungsmodelle.

     

    Auslagenersatz in Höhe der tatsächlichen Ladekosten

    Erstattungsmodell Nummer eins besteht darin, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihre tatsächlichen Ladekosten als Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG) erstattet. Dazu muss er Arbeitgeber mit Ihnen im Einzelnen abrechnen (R 3.50 Abs. 1 LStR). Dieses erfordert für Sie, dass Sie durch einen gesonderten Stromzähler (stationär oder mobil) aufzeichnen müssen, wie viele kWh Strom Sie von Ihrem privaten Stromanschluss für das Fahrzeug des Arbeitgebers verwendet haben und wie hoch die Stromkosten sind.