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  • 12.09.2017 · Nachricht · Doppelte Haushaltsführung

    Bloßes Vorhalten der Wohnung reicht für Werbungskostenabzug

    | Endet eine doppelte Haushaltsführung, weil ein Arbeitnehmer in Elternzeit geht, kann er die Miete für die Zweitwohnung weiterhin als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass er gute Argumente anführt, warum er die Wohnung beibehält. Welche Argumente ziehen, ergibt sich aus einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg. |