· Nachricht · Doppelte Haushaltsführung
Entfernungspauschale für Familienheimfahrten auch ohne eigene Kosten ansetzbar
| Steuerzahler, die eine doppelte Haushaltsführung inne haben, können die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt auch dann geltend machen, wenn ihnen für die Fahrt gar keine Selbstkosten entstanden sind (zum Beispiel Mitfahrgelegenheit). Das hat der BFH klargestellt. Vom Arbeitgeber steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und steuerfrei gewährte Freifahrten sind jedoch mindernd auf die Entfernungspauschale anzurechnen ( BFH, Urteil vom 18.4.2013, Az. VI R 29/12 ). |
Quelle: ID 40354180