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  • 16.04.2014 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    Jungakademiker: Keine hohen Anforderungen an Hausstand

    | Ein Steuerzahler, der ein Studium im Alter von 27 Jahren abschließt, ist nicht mit dem jungen Auszubildenden zu vergleichen, der nach der Ausbildung weiterhin in seinem Elternhaus wohnt und dort in den Haushalt eingegliedert ist. Beim Jungakademiker ist, auch weil er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit wirtschaftlich unabhängig ist, davon auszugehen, dass er sich von einem Leben „als Kind im eigenen Elternhaus abgenabelt“ hat, so das Finanzgericht (FG) Münster. |