Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.03.2024 · Nachricht · Doppelter Haushalt

    Haupt- und Zweitwohnung liegen nur 30 km auseinander: Keine doppelte Haushaltsführung

    | Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn Haupt- und Zweitwohnung nur 30 km auseinanderliegen. Das hat das FG Münster klargestellt. |