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  • · Nachricht · Ehegattensplitting

    Noch kein vorläufiger Rechtsschutz für eingetragene Lebenspartnerschaften

    | Die Bundesregierung hält es nicht für geboten, aufgrund finanzgerichtlicher Urteile zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften generell und bundesweit vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. |

     

    Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es, dass das BMF die Entscheidung des BFH in den anhängigen Beschwerdeverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz abwarten will.

     

    Einen Überblick über die Themen des aktuellen WISO-SteuerBrief finden Sie hier: http://www.iww.de/wiso/archive/wiso-05-2012

     

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    Quelle: ID 33696600