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  • · Fachbeitrag · Eigenheimförderung

    Nach dem „Wohnungsbaugipfel“: Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ wird ab 16.10. verbessert

    | Das ging aber wirklich zackig. Gestern hatte Bundesbauministerin Geywitz in ihrem 14-Maßnahmen-Programm zur Förderung der Bauwirtschaft unter Punkt 5 noch mitgeteilt, dass das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ verbessert werden soll. Einen Tag später kam schon die Vollzugsmeldung. |

     

    Hintergrund | Ab dem 16.10.2023 verbessert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“.

    • Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
    • Die Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

     

    Die maximalen Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ betragen damit ab dem 16.10.2023 für Familien mit

    • 1 oder 2 Kindern: 170.000 Euro
    • 3 oder 4 Kindern: 200.000 Euro
    • ab 5 Kindern: 220.000 Euro

     

    Noch höher sind die maximalen Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“. Sie belaufen sich ab dem 16.10.2023 bei Familien mit

    • 1 oder 2 Kindern: 220.000 Euro
    • 3 oder 4 Kindern: 250.000 Euro
    • ab 5 Kindern: 270.000 Euro

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Baukonjunktur: Bundesregierung will mit 14-Maßnahmen-Programm turn around schaffen“, pbp.iww.de → Abruf-Nr. 49722025
    Quelle: ID 47078046