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  • 02.12.2022 · Nachricht · Einkommensteuer

    Auf Campingplatz aufgestelltes Mobilheim: Verkauf ist steuerpflichtig

    | Der Verkauf eines zuvor vermieteten Mobilheims (Wohneinheit aus einer Holzkonstruktion mit 60 qm Wohnfläche, die auf einer gemieteten Campingplatz-Parzelle steht) unterfällt dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, weil es sich um „ein anderes Wirtschaftsgut“ handelt. Das hat der BFH entschieden und den im konkreten Fall erzielten Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer unterworfen. |