Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.03.2024 · Nachricht · Einkommensteuer

    BFH: Steuerzahler können nicht ausgezahlte EPP durch Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen

    | Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Energiepreispauschale (EPP) nicht ausgezahlt, kann der Arbeitnehmer diese im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022 geltend machen. Das hat der BFH entschieden. |