· Fachbeitrag · Einkommensteuer
BMF-aktuell: So können Arbeitnehmer Steuern für die Nutzung des Dienstwagens zurückfordern
| Gute Nachrichten gibt es für Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen haben und dafür ein Entgelt zahlen oder laufende Kosten selbst tragen müssen. Das BMF erkennt die positiven Urteile des BFH an, wonach solche Zahlungen den geldwerten Vorteil für die Dienstwagennutzung mindern. Betroffene Arbeitnehmer können sich die zu viel gezahlten Steuern durch einen Antrag in der Einkommensteuererklärung zurückholen. |
Die zugrunde liegenden BFH-Urteile
Der BFH hatte in seinen Urteilen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Dienstwagennutzung folgendes entschieden:
- Laufende Betriebskosten, die ein Arbeitnehmer für die Dienstwagennutzung bezahlt, können vom geldwerten Vorteil nach der pauschalen Nutzungswertmethode (Ein-Prozent- bzw. 0,03-Prozent-Regelung) abgezogen werden (BFH, Urteil vom 30.11.2016, Az. VI R 2/15, Abruf-Nr. 191867).
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