· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Das Familienentlastungsgesetz und weitere steuerlichen Entlastungen für das Jahr 2021
von Steuerberaterin/Landwirtschaftliche Buchstelle Beate Trinks, Eisenhüttenstadt, www.txt.de
| Der Grundfreibetrag ist gestiegen, der Soli dafür fast ganz abgeschafft worden. Lernen Sie in aller Kürze Spezialregelungen mit Breitenwirkung kennen, die sich im Jahr 2021 steuerentlastend auswirken werden. |
Allgemeine steuerliche Entlastungen
Mit dem Familienentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber Verbesserungen für Familien sowie eine allgemeine steuerliche Entlastung beschlossen. So steigt etwa das Kindergeld um 15 Euro pro Kind und Monat. Parallel erhöht sich der Kinderfreibetrag um 576 Euro im Jahr. Die deutliche Erhöhung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags (SSP 7/2020, Seite 17 → Abruf-Nr. 46648437) wurde zeitlich entfristet und gilt nun auch über 2021 hinaus.
Daneben ist der Gesetzgeber erneut die kalte Progression angegangen: Der Grundfreibetrag ist um 336 Euro auf 9.744 Euro gestiegen, 2022 wird er dann gar 9.984 Euro betragen. Zudem wird der Steuertarif insgesamt um etwa 1,5 Prozent verschoben, 2022 dann nochmals um den gleichen Wert.
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