· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Ehepaar macht Verluste mit Alpaka-Farm: Negative Einkünfte aus LuF oder nur Liebhaberei?
| Sie sind gutmütige Wesen, intelligent, neugierig und liebevoll: Alpakas. Doch unterfällt eine Alpaka-Farm deswegen automatisch der reinen Liebhaberei? Oder sind die Verluste aus deren Betrieb doch steuerlich zu berücksichtigende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft? Das musste das FG Münster im Fall eines Ehepaares klären. So viel vorweg: Das Urteil ist ein Paradebeispiel dafür, dass es sich lohnen kann, vor das FG zu ziehen. |
Ehepaar betreibt nebenberuflich eine Alpaka-Farm
Das Ehepaar betreibt seit dem Jahr 2002/2003 (abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.07. bis 30.06.) eine Alpaka-Farm ‒ nebenberuflich. Der Mann ist hauptberuflich als selbstständiger Arzt tätig; die Ehefrau arbeitet 25 bis 30 Stunden pro Woche in dessen Gemeinschaftspraxis mit. Zusätzlich investiert sie täglich, in der Regel an sieben Tagen pro Woche, weitere sechs bis acht Stunden in die Alpaka-Farm. Die ersten Alpakas schaffte das Ehepaar im Oktober 2002 an. Seinerzeit war das Ehepaar auf der Suche nach Tieren, die sie zu ihren bereits vorhandenen Pferden mit auf die Weide stellen konnten. Es entschied sich für die Haltung von Alpakas. Die anfallenden Kosten der Alpakas wollte das Ehepaar durch den Verkauf ihrer Wolle decken. Darüber erstellte das Ehepaar ein Betriebskonzept inkl. Totalgewinnprognose. Einen tatsächlichen Gewinn konnte das Ehepaar erstmalig im Wirtschaftsjahr 2020/2021 erzielen; bis dahin schrieb die Alpaka-Farm stets rote Zahlen.
Finanzamt erklärt Farm für Liebhaberei
Bis einschließlich 30.06.2010 erkannte das Finanzamt die Verluste noch als Anlaufverluste bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft an. Ab dem 01.07.2010 ordnete es die Tätigkeit dann aber als Liebhaberei ein und setzte die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft mit null Euro an. Begründung: Aus der Art der Tätigkeit, der Art der Betriebsführung, den persönlichen Gründen zur Führung des Betriebs und der Totalgewinnprognose ergebe sich keine Gewinnerzielungsabsicht. Der Betrieb sei grundsätzlich geeignet, aus im Bereich der privaten Lebensführung liegenden Gründen ausgeübt zu werden; schließlich übe das Ehepaar die Tätigkeit auch nur nebenberuflich aus. Deshalb sei davon auszugehen, dass das Ehepaar die Alpaka-Farm aus persönlichen Motiven, unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg, führte. Nach Ansicht des Finanzamts habe das Ehepaar nämlich keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um die Betriebsführung zu optimieren, obwohl die Ergebnisse von der eigens erstellten Prognose stark abwichen.
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