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  • 11.03.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Ehescheidung: Sofort dem Finanzamt mitteilen

    | Setzt das Finanzamt gegenüber Ex-Ehegatten gemeinsame Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest, weil es nicht weiß, dass diese bereits geschieden sind, werden die Vorauszahlungen beiden zur Hälfte zugerechnet, selbst wenn nur einer Vorauszahlungen geleistet hat. Diese Entscheidung des FG Schleswig-Holstein sollte die Ex-Ehegatten veranlassen, das Finanzamt sofort schriftlich zu informieren, wenn die Ehe geschieden wurde. |