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  • 26.11.2013 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Ehrenamtler können Verluste steuermindernd geltend machen

    | Engagieren Sie sich ehrenamtlich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Künstler, bleiben im Jahr 2013 Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuer- und abgabenfrei. Doch damit nicht genug. Die OFD Frankfurt hat nämlich darauf hingewiesen, dass Ehrenamtler sogar Verluste steuermindernd geltend machen können. |