· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Entlastungsbetrag: So optimieren Alleinerziehende alle Steuersparmöglichkeiten
| Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag ( § 24b EStG ). Dessen Ziel ist es, die höheren Kosten für die Haushaltsführung von Alleinerziehenden abzugelten, die einen gemeinsamen Haushalt nur mit ihren Kindern und sonst keiner anderen erwachsenen Person führen. Das BMF hat jetzt geklärt, unter welchen Voraussetzungen sie den Entlastungsbetrag optimieren. SSP Steuern sparen professionell fasst das Schreiben für Sie zusammen. |
Das steckt drin im Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt 1.908 Euro im Jahr fürs erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 Euro. Für zwei Kinder steht Ihnen also ein Entlastungsbetrag von 2.148 Euro zu. Bei drei wären es 2.388 Euro.
Der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte durch Abzug von der Summe der Einkünfte und beim Lohnsteuerabzug durch die Steuerklasse II berücksichtigt (BMF, Schreiben vom 23.10.2017, Az. IV C 8 ‒ S 2265-a/14/10005, Abruf-Nr. 197451).
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