· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Entschädigung wegen Verstoßes gegen das AGG: In diesen Fällen darf der Fiskus nicht zugreifen
| Müssen Sie Entschädigungen, die Sie von einem Unternehmen bekommen, weil dieses gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen hat, versteuern? Diese Frage hat die OFD Nordrhein-Westfalen beantwortet. |
Die Grundregeln des AGG
Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion bzw. der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Verstößt ein Arbeitgeber offensichtlich gegen dieses Benachteiligungsverbot, muss er dem betroffenen Arbeitnehmer Schadenersatz bzw. eine Entschädigung zahlen (§ 15 AGG).
Bei der steuerlichen Behandlung kommen zwei Szenarien in Frage
Kommt es zu einer Entschädigungszahlung aus einem bestehenden oder künftigen Arbeitsverhältnis, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, auf welcher gerichtlichen Rechtsgrundlage die Entschädigung basiert. Zwei Szenarien sind möglich (OFD NRW, Kurzinfo vom 01.02.2018, Abruf-Nr. 200067):
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