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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    FinMin klärt Details zur Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung in § 35c EStG

    | Für energetische Sanierungsmaßnahmen in eigengenutzten Immobilien gewährt § 35c EStG seit 2020 eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Umbaukosten ‒ verteilt auf drei Jahre. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat sich jetzt mit Einzelfragen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung befasst. Vor allem die Themen „Anbauten“ und „Rechnung des Energieberaters“ sind praxisrelevant. |

    Das steckt in § 35c EStG

    Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sind ab 01.01.2020 für einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzbar. Der Steuerabzug verteilt sich auf drei Jahre und beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 40.000 Euro. Dadurch, dass man Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen kann, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass

    • möglichst viele Eigenheimbesitzer von der Maßnahme profitieren, und