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Gutachten arbeitet heraus: Übungsleiterfreibetrag müsste inflationsbereinigt eigentlich bei 3.207 Euro liegen
| Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 S. 1 EstG müsste im Jahr 2023 eigentlich bei 3.207 Euro liegen, damit Übungsleiter keine inflationsbedingten Verluste erleiden. Das hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ergeben. |
Hintergrund | Das Gutachten enthält eine umfassende Zusammenstellung der Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge und Steuersätze in bedeutenden Steuergesetzen und Einbeziehung der Inflation mit Stand vom 28.03.2023 (Abruf-Nr. 237397). Dort finden Sie alle absoluten und relativen Grenzwerte im Einkommen,- Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft- und Gewerbesteuergesetz und Hinweise auf die letzte Anpassung. Zudem erfahren Sie dort, auf welchen Euro-Betrag die Werte unter Berücksichtigung der Inflation heute lauten müssten.