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  • 21.09.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Gute Nachricht für Ehepaare: Wahlrecht zur Zusammenveranlagung sehr lange ausübbar

    | Ehegatten können die Zusammenveranlagung selbst dann noch wählen, wenn ein Ehegatte schon einzeln veranlagt worden und dieser Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Diese gute Nachricht enthält eine bundeseinheitlich abgestimmte Verfügung der Finanzbehörde Hamburg. |