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  • 11.06.2021 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Honorar für Pflegeeltern: Auch Umweg über Träger begünstigt?

    | Ob Pflegeeltern Pflegegelder versteuern müssen, beschäftigt immer öfter den BFH. Pflegegeld ist danach steuerfrei, wenn es für die Unterbringung und umfassende sozialpädagogische Betreuung eines einzelnen „Sorgenkinds“ gezahlt wird. Die Steuerbefreiung gilt aber nicht generell, wenn Pflegeeltern ihr Honorar statt vom Jugendamt von einem Träger der freien Jugendhilfe aufgrund einer separaten Honorarvereinbarung erhalten. Für diese Steuerbefreiung bedarf es besonderer Nachweise. |

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