· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kinderbetreuung durch Tagesmutter: Das sind die Steuerregeln für Tagesmutter und Eltern
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Die Kinderbetreuung durch Tagesmütter wird weiter stark nachgefragt. Kein Wunder: Die Betreuung erfolgt in überschaubaren Kleingruppen, sodass die Tagesmutter auf alle Kinder individuell eingehen kann. Aber wie muss eine Tagesmutter die erhaltenen Gelder versteuern, welche Kosten kann sie gegenrechnen? Und wie können Eltern ihre Zahlungen an die Tagesmutter steuermindernd geltend machen? SSP geht den Fragen rund um die Tagesmutter auf den Grund und liefert Antworten. |
Unter welche Einkunftsart fallen die Einnahmen?
Die steuerliche Behandlung von Tagesmüttern ergibt sich aus dem BMF-Schreiben vom 11.11.2016 (Az. IV C 6 ‒ S 2246/07/10002 :005, Abruf-Nr. 190735). Es kann sich um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handeln.
In diesem Fall liegen Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit vor
Ein Anstellungsverhältnis liegt regelmäßig vor, wenn Sie als Tagesmutter ein oder mehrere Kinder einer Familie nach Weisungen der Eltern betreuen. Sie richten Ihre Arbeitsleistung nach den Bedürfnissen der Familie aus, sind also weisungsgebunden, erhalten eine feste Bezahlung, haben Urlaubsanspruch und tragen kein unternehmerisches Risiko. In diesem Fall erzielen Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
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