· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Neue Steuerfalle: Private Wohnraumüberlassung über Airbnb
| Immer mehr Privatleute vermieten ihre Wohnung über Onlineportale wie Airbnb an Touristen, während sie selbst nicht in der Wohnung sind. Mittlerweile hat auch das Finanzamt diese Vermietungsart als Einnahmequelle entdeckt und streckt seine Fühler aus. Erfahren Sie, wie das Finanzamt vorgeht und wie Sie die Steuern möglichst niedrig halten. |
Hintergrund | Portale wie z. B. Airbnb werben damit, bis zu 38.000 Privatwohnungen vermitteln zu können. Das Finanzamt kann sich wie bei eBay vom Portalbetreiber offenlegen lassen, welche Personen ihre Privatwohnung vermieten und wie hoch die vermittelten Vermietungsumsätze waren.
PRAXISHINWEISE | Betragen die Einnahmen aus einer Untervermietung von Räumen einer eigengenutzten Wohnung nicht mehr als 520 Euro pro Jahr, kann aus Billigkeitsgründen von einer Besteuerung abgesehen werden (R 21.2 Abs. 1 EStR). Liegen sie darüber, ist die Vereinfachungsregel tabu. Dann können Sie aber Werbungskosten gegenrechnen, um die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung möglichst klein zu halten. Denkbar ist folgende Ermittlung:
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