14.01.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Neupensionäre müssen 2015 mehr versteuern
| Beamte, die im Jahr 2015 in Ruhestand gehen, müssen eine höhere Steuerbelastung hinnehmen. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag (Ersatz für den weggefallenen Arbeitnehmer-Pauschbetrag) verringern sich. Wer 2015 erstmals Pension bezieht, kann nur noch einen Versorgungsfreibetrag von 24 Prozent (maximal 1.800 Euro) für sich in Anspruch nehmen. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sinkt von 576 auf 540 Euro. |
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