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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Pokergewinne können steuerpflichtig sein

    | Nimmt ein Steuerzahler über Jahre hinweg an Pokerturnieren teil und erzielt dabei hohe Gewinne, wird er wie ein Selbstständiger nachhaltig tätig und erzielt daher gewerbliche Einkünfte. Das hat das FG Köln entschieden. |

     

    PRAXISHINWEISE | Betroffene haben zwei Möglichkeiten, mit der Entscheidung umzugehen (FG Köln, Urteil vom 30.10.2012, Az. 12 K 1136/11; Abruf-Nr. 123431):

    • 1. Gegen das Urteil ist die Revision beim BFH zugelassen worden. Sie können also hoffen, dass der Steuerzahler diese Chance wahrnimmt und Sie sich als Trittbrettfahrer an das BFH-Verfahren anhängen können.
    • 2. Sie präsentieren dem Finanzamt alle erdenklichen Kosten im Zusammenhang mit Ihren Pokererfolgen und rechnen die Gewinne klein. Zu Ihren Betriebsausgaben zählen vor allem Fahrt-, Flug-, Übernachtungs- und Fortbildungskosten, Teilnahmegebühren sowie vor allem auch Verluste bei Turnieren, bei denen Ihnen das Glück nicht hold war.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 2 | ID 36747570