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  • 07.10.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Private Tablet-Nutzung durch Mandatsträger ist steuerpflichtig

    | Bekommt ein kommunaler Mandatsträger von der Gebietskörperschaft einen Tablet-PC zur Verfügung gestellt, unterstellt das Finanzamt eine Privatnutzung, die der Mandatsträger als geldwerten Vorteil versteuern muss. Das hat das FinMin Mecklenburg-Vorpommern festgeschrieben. Eine Besteuerung darf nur unterbleiben, wenn das Tablet aus ganz überwiegendem Interesse der Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellt wurde, etwa weil die Sitzungsunterlagen nur digital abgerufen werden können. |