· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Private Veräußerungsgeschäfte: Das Champions-League-Urteil des BFH und die Folgen für Sie
von Rechtsanwalt Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt, www.txt.de
| Seit gut zehn Jahren macht sich die Fachliteratur darüber Gedanken, wann Veräußerungsgeschäfte im Privatbereich (nicht) der Einkommensteuer unterliegen. Jetzt hat der BFH beim Verkauf von Tickets fürs Finale der UEFA Champions League ein Machtwort gesprochen, zugunsten der Finanzverwaltung. SSP erläutert Chancen und Risiken der neuen Rechtslage. |
Diese privaten „Spekulationsfrist“-Fälle sind steuerrelevant
Im privaten Bereich sind Veräußerungsgeschäfte generell nicht einkommensteuerbar. Eine abschließende Ausnahme ergibt sich allein aus § 22 Nr. 2 EStG in Verbindung mit § 23 EStG. Danach unterliegen
- die Veräußerung von Grundstücken,
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