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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Rente mit 63: Steuermindernde „Rentenauffüllungen“ im Trend

    | Die Zahl der Versicherten, die vorzeitig in Rente gehen wollen und noch im „Aktivendasein“ Rentenauffüllzahlungen leisten, um später doch die volle Rente zu erhalten, wird immer größer. Kein Wunder, sind Rentenauffüllungen nach dem Flexirentengesetz doch auch steuerlich abzugsfähig ‒ und damit ein Thema fürs „Steuersparmodell zum Jahresende“. |

     

    PRAXISTIPP | Von der Möglichkeit der Ausgleichszahlung können Sie in vollem Umfang oder nur teilweise Gebrauch machen. Zwei Zahlungen pro Jahr sind zulässig. Wie das Modell funktioniert und was es bringt, erfahren Sie im SSP-Lehrvideo: „Früher statt später in Rente: Steuergünstige Sonderzahlungen leisten und mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen“ auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 47503697.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 5 | ID 46389679