22.03.2016 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steuervorauszahlung: Personelle Zuordnung empfehlenswert
| Solange eine Ehe harmonisch ist, besteht kein Grund, Einkommensteuervorauszahlungen eindeutig einer Person oder Einkunftsart zuzurechnen. Trennen sie sich aber und lassen sich einzeln veranlagen, kann eine fehlende Zuordnung für den Zahlenden zu einem Ärgernis werden. Denn bei der Einzelveranlagung wird jedem Ehegatten automatisch die Hälfte der Vorauszahlungen zugerechnet. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. |
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