· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Strafverteidigerkosten: Wann kann man sie steuermindernd geltend machen?
von Rechtsanwalt Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt, www.txt.de
| Die Verteidigung gegen strafrechtliche Ermittlungen oder eine Anklage ist in der Regel extrem belastend. Für den finanziellen Part stellt sich beinahe zwangsläufig die Frage, ob man nicht den Fiskus durch einen steuerlichen Abzug beteiligen kann. SSP klärt auf. |
Der Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
Kosten der Strafverteidigung sind grundsätzlich Privatsache. Denn es liegt im eigenen Interesse, strafrechtlich nicht verurteilt zu werden. Insoweit gilt das umfassende Abzugsverbot für Privataufwendungen nach § 12 Nr. 1 EStG.
Unter sehr engen Voraussetzungen kann ein Abzug in Form von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten in Betracht kommen. Nämlich dann, wenn der zugrunde liegende strafrechtliche Vorwurf durch die berufliche Tätigkeit des Steuerzahlers veranlasst worden ist. Die vorgeworfene Tat muss ausschließlich und unmittelbar aus der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar sein (BFH, Urteil vom 18.10.2007, Az. VI R 42/04, Abruf-Nr. 073805).
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