· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Trennung und Scheidung steueroptimal bewältigen (Teil 2)
| Lassen sich Eheleute scheiden, geht das richtig ins Geld. Aus diesem Grund sollten die Ehegatten trotz der Scheidung zumindest steuerlich noch an einem Strang ziehen, um die Scheidung zum Teil über gesparte Steuern finanzieren zu können. Neben dem Thema „Zusammenveranlagung so lange wie möglich sichern“ ( WISO 3/2015, Seite 10 ) gibt es weitere Gestaltungsüberlegungen, die die Steuerlast mindern können. |
Außergewöhnliche Belastungen ins Trennungsjahr vorziehen
Im Trennungsjahr haben Ex-Eheleute trotz Trennung noch die Möglichkeit, die meist günstigere Zusammenveranlagung zu wählen. Voraussetzung: Die Trennung hat erst nach dem 1. Januar des jeweiligen Jahres stattgefunden. Ist in naher Zukunft mit eigenen Ausgaben für Zahnersatz, einen Kuraufenthalt oder Kosten für den behindertengereichten Umbau des Eigenheims zu rechnen, sollten diese außergewöhnlichen Belastungen am besten in das Jahr gepackt werden, in dem die Zusammenveranlagung noch möglich ist. Denn bei der Einzelveranlagung wird die zumutbare (Eigen-)Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG wahrscheinlich höher sein.
Wichtig | Das Vorziehen außergewöhnlicher Belastungen ins letzte Jahr der Zusammenveranlagung ist auch dann empfehlenswert, wenn die Kosten dem Ex-Partner entstehen, der sehr geringe oder gar keine Einkünfte hat.
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