· Fachbeitrag · Einkommensteuer / Umsatzsteuer
Besteuerung von E-Sportlern: So „spielt das Finanzamt mit“ (Teil 2)
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Das Thema E-Sport ist im Steuerrecht angekommen. SSP rundet den einführenden Beitrag aus Ausgabe 10/2020 im zweiten Beitragsteil mit weiteren Hinweisen ab. |
Die Besteuerung von Start- und Preisgeldern
Vergleichbar mit einer herkömmlichen Sportliga existieren auch E-Sport-Ligen. Egal, ob am heimischen Rechner oder bei Turnieren vor Ort: Es werden steuerbare Einnahmen erzielt ‒ in Form von Start- und Preisgeldern.
Dabei sein ist alles ‒ Startgeld für Turnierteilnahme
Teilweise werden von Turnierveranstaltern Startgelder an bekannte Spieler oder Teams gezahlt, um diese als Teilnehmer zu gewinnen. Solche Zahlungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der erbrachten Tätigkeit und sind daher als Betriebseinnahme (§ 8 Abs. 1 EStG analog) zu erfassen.
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