16.03.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Unterjährige Heirat: Trotzdem Entlastungsbetrag nach § 24b EStG?
| Wer im Laufe des Jahres heiratet und die Zusammenveranlagung wählt, kann keinen Entlastungsbetrag für Alleinstehende nach § 24b EStG in Anspruch nehmen; auch nicht zeitanteilig für die Monate vor der Eheschließung. Diese Auffassung vertritt das FG München. Letztlich entscheiden wird aber der BFH in der Revision. |
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