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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Wehrsold und Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst auch künftig steuerfrei

    | Der Wehrsold und das Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende (zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich) sowie das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld (maximal 336 Euro im Monat) bleiben auch in Zukunft steuerfrei. Soweit die gute Nachricht. Die Schlechte lautet: Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leistenden werden künftig steuerpflichtig sein. So steht es in dem Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes 2013. |

     

    Steuerpflichtig werden bei freiwillig Wehrdienstleistenden der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Bei Bundesfreiwilligendienst leistenden fallen insbesondere Steuern für unentgeltliche Verpflegung und Unterkunft an.

     

    Hintergrund | Nach der bisherigen Gesetzeslage sind die Bezüge für den Bundesfreiwilligendienst zwar voll steuerpflichtig, aber mittels einer Billigkeitsregelung der Verwaltung steuerfrei gestellt worden, um eine Benachteiligung gegenüber den Bezügen für die freiwillig Wehrdienstleistenden zu vermeiden. Mit der Gesetzesänderung ist die Billigkeitsregelung nunmehr entbehrlich.

    Quelle: ID 34338590