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  • · Nachricht · Einkommensteuer/Ehegatten-Splitting

    Splitting für Alleinerziehende: Wie ist der Stand der Dinge?

    | Eine Leserin möchte wissen, wie der aktuelle Stand in Sachen „Splitting für Alleinerziehende“ ist. Der letzte ‒ in SSP verkündete r‒ Stand der Dinge war der, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde von SSP-Leserin Reina Becker nicht angenommen, und sie deshalb erwogen hatte, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen. SSP hat Frau Becker deshalb gebeten, die aktuelle Sachlage zu schildern. |

     

    Antwort von Frau Becker | „Da ein EGMR AZ für das Ruhen eines Verfahrens nicht ausreichend ist und ich vermute, dass es darum geht, ist es sinnvoller, auf das nach wie vor anhängige Verfahren beim BFH mit dem Az. VIII R 16/17 hinzuweisen. Manche Finanzämter ‒ vor allem in NRW ‒ wollen trotzdem nicht ruhen lassen. Dann sollte auf ein bereits anhängiges Verfahren beim FG Düsseldorf hingewiesen werden. Dort geht es exakt darum, dass trotz BFH-Anhängigkeit kein Ruhen des Verfahrens gewährt wurde. Dieses Verfahren vor dem FG Düsseldorf trägt das Az. 1 K 424/19.“

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 1 | ID 46463143