· Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
BFH prüft Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes
| Der BFH prüft die Verfassungsmäßigkeit der ab 1. Januar 2009 geltenden Erbschaftsteuer. In diesem Zusammenhang hat das Gericht nun das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten |
Konkret wird der BFH prüfen, ob
- die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II mit Personen der Steuerklasse III verfassungsgemäß ist, und
- § 19 Abs. 1 i.V. mit §§ 13a und 13b ErbStG in der auf den 1. Januar 2009 zurückwirkenden Fassung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (BFH, Beschluss vom 5.10.2011, Az: II R 9/11; Abruf-Nr. 113760).
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 3 | ID 30387150