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  • · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Beim BFH: Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten trotzdem als Erbfallkosten abzugsfähig?

    | Sind auch Beerdigungskosten, die eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung leistet, bei den Erben als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn die Verstorbene den Versicherungsanspruch an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat? Das FG Münster hatte das in zwei Entscheidungen verneint ( SSP 10/2021 ‒ „Steuerticker“) Jetzt ist die Revision beim BFH anhängig geworden. |

     

    Das FG hat den Abzug verneint, weil die von der Versicherung getragenen Kosten den Erben - wegen der noch zu Lebzeiten der Tante erfolgten Abtretung des Versicherungsanspruchs an das Bestattungshaus - nicht entstanden seien. Dieser Anspruch habe aufgrund der Abtretung nicht zur Erbmasse gehört (FG Münster, Urteile vom 19.08.2021, Az. 3 K 1551/20 Erb, Abruf-Nr. 224706 und Az. 3 K 1552/20 Erb, Abruf-Nr. 224707).

     

    Das FG hatte aber die Revision zugelassen. Die beiden Erbinnen haben sie eingelegt. Die beiden Musterprozesse beim BFH tragen die Az. II R 31/21 und II R 32/21.

    Quelle: ID 47692564