09.05.2023 · Nachricht · Erbschaftsteuer
BFH: Nacherben können von Erbfallkostenpauschale profitieren
| Neben den Vorerben können auch Nacherben den Pauschbetrag für Erbfallkosten in Höhe von 10.300 Euro nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass tatsächlich Kosten angefallen sind. Das hat der BFH entschieden und damit das vorinstanzliche FG Münster bestätigt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig