23.09.2015 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Erbauseinandersetzung zu Familienheim: BFH überstimmt Fiskus
| Erben Kinder von ihren Eltern ein bebautes Grundstück, in dem die Verstorbenen bis zu ihrem Tod gelebt haben und nutzen die Kinder dieses Grundstück „unverzüglich“ (= innerhalb von sechs Monaten) als Eigenheim, fällt keine Erbschaftsteuer an. Das gilt nach Auffassung des BFH auch dann, wenn die Erbauseinandersetzung (= Regelung des Erbes) erst nach Ablauf des Sechs-Monats-Zeitraums erfolgt. |
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