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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz erneut auf dem Prüfstand

    | Wer im Jahr 2009 von einer Tante oder einem Onkel etwas geerbt hat, musste in der Steuerklasse II genauso viel Erbschaftsteuer bezahlen wie Fremde. Hierzu und zur Klärung der Frage, ob Unternehmen wegen der Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz überprivilegiert sind, ist ein neuer Musterprozess beim BVerfG anhängig. |

     

    Der BFH hat das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der derzeitigen Fassung zwar als verfassungskonform eingestuft. Er hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung das BVerfG aber zur weiteren Klärung angerufen (BFH, Beschluss vom 27.9.2012, Az. II R 9/11; Abruf-Nr. 123078).

     

    PRAXISHINWEIS | Neue Bescheide zur Erbschaft- oder Schenkungsteuer ergehen nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig (Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.11.2012). Betroffene müssen gegen nachteilige Steuerbescheide also keinen Einspruch mehr einlegen. Ein Einspruch ist nur notwendig, wenn der Bescheid noch keinen Vorläufigkeitsvermerk trägt.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 1 | ID 36849620