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  • 02.10.2023 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Nachträgliche Betriebsaufgabe: Einkommensteuerschulden können erbschaftsteuerrechtlich nicht berücksichtigt werden

    | Erben können innerhalb von drei Monaten nach dem Erbanfall ertragsteuerrechtlich wirksam gegenüber dem Finanzamt erklären, dass der Erblasser den Betrieb aufgegeben hat. Daraus können – beim Erblasser festgesetzte – Einkommensteuerschulden entstehen. Ob diese beim Erben als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sind, hat jetzt der BFH entschieden. |